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Zwei­fa­cher Vor­teil: För­der­gel­der erhal­ten und Ener­gie spa­ren beim Hei­zungs­er­satz

Der Kan­ton Solo­thurn unter­stützt Sie bei Ihrer Inve­sti­ti­on in erneu­er­ba­re Ener­gi­en.
Ent­schei­den Sie sich für eine Wär­me­pum­pe, Holz­hei­zung oder Solar­an­la­ge,
scho­nen Sie nicht nur die Umwelt, son­dern auch Ihr Porte­mon­naie.

Fördermassnahmen

Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tages behälter:

Infor­ma­tio­nen zu den Bedin­gun­gen erhal­ten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • 3’000 Fran­ken pro Anla­ge.
  • Bonus für Erst­in­stal­la­ti­on eines neu­en was­ser­füh­ren­den Wär­me­ver­teil­sy­stems, z.B. beim Ersatz von direkt­elek­tri­schen Boden­hei­zun­gen: 2’000 Fran­ken.

 

Sie wün­schen eine Bera­tung oder mehr Infos durch uns? Mel­den Sie sich ein­fach und wir erläu­tern Ihnen jede ihrer indi­vi­du­el­len Mög­lich­kei­ten.

Automatische Holzfeuerung bis 70 kW FL Feuerungswärmeleistung

Geför­dert wer­den aus­schliess­lich auto­ma­ti­sche Schnit­zel-oder Pel­let­feue­run­gen bis 70 kW. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Bedin­gun­gen erhal­ten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • 7’500 Fran­ken + 125Fran­ken pro kW.
  • Bonus für die Erst­in­stal­la­ti­on eines neu­en, was­ser­füh­ren­den Wär­me­ver­teil­sy­stems, z.B. beim Ersatz von direkt­elek­tri­schen Boden­hei­zun­gen: 1’600 Fran­ken+ 40 Fran­ken pro kW.

 

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Automatische Holzfeuerung über 70 kW FL Feuerungswärmeleistung

Geför­dert wer­den aus­schliess­lich auto­ma­ti­sche Schnit­zel-oder Pel­let­feue­run­gen ab 70 kW. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Bedin­gun­gen erhal­ten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • Auto­ma­ti­sche Schnit­zel-oder Pel­let­feue­rungab 70 kW ohne Wär­me­netz: 10‘000 Fran­ken + 250 Fran­ken pro kW
  • Auto­ma­ti­sche Schnit­zel-oder Pel­let­feue­rung ab 70 kW bis 300 kW mit Wär­me­netz: 10‘000 Fran­ken + 250 Fran­ken pro kW
  • Ab 100’000 Fran­ken, indi­vi­du­el­le För­de­rung

 

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Luft/Wasser-Wärmepumpe

Gefördert wer­den aus­schliess­lich Luft/Wasser-Wär­me­pum­pen,die in bestehen­den Gebäu­den eine Öl-, Erd­gas-oder Elek­trohei­zung erset­zen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Bedin­gun­gen erhal­ten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • 4’000 Fran­ken + 150 Franken/kW
  • Bonus für Erst­in­stal­la­ti­on neu­es, was­ser­füh­ren­des Wär­me­ver­teil­sy­stem, z.B. beim Ersatz von direktelek­trischen Boden­hei­zun­gen: 1’600 Fran­ken + 40 Franken/kW
  • Ab 100’000 Fran­ken, indi­vi­du­el­le För­de­rung

 

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Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe

Gefördert wer­den aus­schliess­lich Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wär­me­pum­pen, die in bestehen­den Gebäu­den eine Öl-, Erd­gas-oder Elek­trohei­zungerset­zen. Die ersetz­te Hei­zungs­anlage muss zurück­ge­baut wer­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Bedin­gun­gen erhal­ten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • Bis 500 kW: 6’000 Fran­ken + 450 Franken/kW
  • Ab 500 kW: 42’000 Fran­ken + 100 Franken/kW
  • Bonus für Erst­in­stal­la­ti­on neu­es, was­ser­füh­ren­des Wär­me­ver­teil­sy­stem, z.B. beim Ersatz von direktelek­tri­schen Boden­hei­zun­gen: 1’600 Fran­ken + 40 Franken/kW

 

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Thermische Solaranlage

Geför­dert wer­den Neu­an­la­gen (ab 2 kW) oder Anla­gener­wei­te­run­gen (zusätz­lich min.2 kW) auf/an/bei bestehen­den Gebäu­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Bedin­gun­gen erhal­ten Sie hier.

Bei­trags­satz:

1‘800 Franken pau­schal + 750 Fran­ken pro kW

  • Flach­kol­lek­to­ren: 1m2 Aper­tur­flä­che ≙  ca. 0.51 kW
  • Vaku­um­röh­ren­kol­lek­to­ren: 1m2 Aper­tur­flä­che ca. 0.60 kW

 

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Anschluss an ein anerkanntes Wärmenetz

Es wer­den nur Anschlüs­se an ein von der Ener­gie­fach­stel­le aner­kann­tes Wär­me­netz geför­dert. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Bedin­gun­gen erhal­ten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • Bis 500 kW: 8’000 Fran­ken + 40 Fran­ken / kW
  • Ab 500 kW: 18’000 Fran­ken + 20 Fran­ken / kW

Bonus für die Erst­in­stal­la­ti­on eines neu­en, was­ser­füh­ren­den Wär­me­ver­teil­sy­stems, z.B. beim Ersatz einer direktelek­tri­schen Boden­hei­zun­gen: 1’600 Franken + 40 Fran­ken / kW

 

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Neubau/Erweiterung Wärmenetz und Wärmeerzeugungsanlage

Geför­dert wird über die­se Mass­nah­me aus­schliess­lich: DerAnteil der Wär­meauserneu­er­ba­ren Ener­gi­en oder Abwär­me, der durch den Neu­bau oder die Erwei­te­rung von Wär­me­netz­pro­jek­ten (Wär­me­netzen/Wär­me­er­zeu­gungs­an­la­gen), neu oder zusätz­lichan bestehen­de Gebäu­de gelie­fert wird. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Bedin­gun­gen erhal­ten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • Neubau/Erweiterung Wär­me-/Anergienetz mit Dop­pel­för­de­rung M-07 / M-18: 40 Fran­ken pro MWh/Jahr
  • Neubau/Erweiterung Wär­me­er­zeu­gungs­an­la­ge mit Dop­pel­för­de­rung M-07 / M-18: 130 Fran­ken pro MWh/Jahr
  • Ab 100’000 Fran­ken, indi­vi­du­el­le För­de­rung*

 

*Neubau/Erweiterung Wär­me­er­zeu­gungs­an­la­ge mit Dop­pel­för­de­rung M-07 / M-18: 130 Fran­ken pro MWh/Jahr

*Dop­pel­för­de­rung M‐07/M‐18: Ein Kan­ton zahlt im sel­ben Netz­ge­biet sowohl Bei­träge an die Bau­herr­schaf­ten der anzu­schlie­ssen­den Gebäu­de (M‐07) wie auch an den Wär­me­netz­be­trei­ber (M‐18)

 

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Wie viel Fördergeld erhalten Sie?

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Bei Stö­run­gen oder Not­fäl­len bit­te nicht das Kon­takt­for­mu­lar ver­wen­den son­dern unse­re Ser­vice-Hot­line +41 (0)61 811 21 29

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